Die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt 1.1 wird sich auf das Frühjahr 2026 verschieben. Hintergrund dieser Verzögerung ist, dass im Rahmen des aktuell laufenden Genehmigungsverfahrens für den Abschnitt 1.2 zahlreiche Hinweise und Anmerkungen zur Planung im Abschnitt 1.1 eingegangen sind. Einige dieser Erkenntnisse – beispielsweise zur Führung des Fuß- und Radverkehrs während der Bauzeit – werden in die Planung für den Abschnitt 1.1 aufgenommen werden.