Frage zu Artikel 13, Abs. 1 des Staatsvertrages: In wie weit ist bei der Entscheidung für den Absenktunnel (im Vergleich zum Bohr- tunnel) die UVP mit einbezogen worden?
Bürgersprechstunde – 20.09.2012
Die Empfehlung, den Absenktunnel als technische Vorzugsvariante zu behandeln, ist im Ergebnis einer Risikoanalyse ausgesprochen worden, in der u.a. Baurisiken, Auswirkungen auf den Schiffsverkehr im Fehmarnbelt sowie die Wirtschaftlichkeit bewertet wurden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführt. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für die Planfeststellungsunterlagen werden Absenk- und Bohrtunnel gleichwertig abgeprüft und hinsichtlich ihrer umweltfachlichen Auswirkungen bewertet.
Antwort von Stephan Siegert, Femern A/S
19.09.2012