Transportgüter: Eisenerz? Gefahrengut? Transportvolumen?
Bürgersprechstunde zur 3. Dialogforumssitzung – 29.02.2012
Die DB Netz AG ist nur Betreiber der Infrastruktur und muss dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) einen diskriminierungsfreien Zugang gewähren.
Über die Art der Transportgüter entscheiden die EVU, bzw. die Kunden der EVUs.
Antwort von Deutscher Bahn AG
14.09.2012