Einstellung der Planfeststellungsunterlagen ins Internet?
Bürgersprechstunde – 28.02.2013
Femern A/S wird in Abstimmung mit dem LBV-SH die entsprechenden Unterlagen mit Antragstellung des Planfeststellungsverfahrens als Serviceleistung auf der Webpage von Femern A/S ins Internet stellen.
Allerdings muss dabei beachtet werden, dass nur die später öffentlich ausgelegten Unterlagen rechtlich bindend im Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren sind.
Antwort von Torsten Conradt, LBV-SH
02.05.2013