Das Dialogforum bietet eine innovative Bürgerbeteiligung. Wir begleiten Planung und Bau des gesamten Projektes.
Wir hinterfragen Sinn und Fakten und suchen Lösungen.
Bei uns werden Betroffene zu Beteiligten.

Das Dialogforum bietet eine innovative Bürgerbeteiligung. Wir begleiten Planung und Bau des gesamten Projektes.
Wir hinterfragen Sinn und Fakten und suchen Lösungen.
Bei uns werden Betroffene zu Beteiligten.

AUFTRAG UND GRUNDSÄTZE

Grundsätze für das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung beschlossen am 5. September 2011

Das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung (Dialogforum) stellt eine neue Form der Bürgerbeteiligung dar und soll größtmögliche Transparenz im weiteren Verfahren schaffen. Es wird auf Initiative der Landesregierung einberufen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Dialogforums verständigen sich auf folgende Grundsätze, nach denen das Dialogforum eingerichtet und durchgeführt wird:

  1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer führen einen Dialog auf Augenhöhe zur Festen Fehmarnbeltquerung und ihren Hinterlandanbindungen Straße und Schiene.
  2. Das Dialogforum dient dem transparenten Informations- und Meinungsaustausch zu allen Gesichtspunkten des Projektes unter Einbeziehung der Belange aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  3. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer achten die Positionen der anderen und gehen fair und offen miteinander um. Die Teilnahme am Dialogforum setzt die Bereitschaft zum Zuhören und zum Dialog voraus, nicht die Preisgabe von Positionen.
  4. Der Staatsvertrag zur Festen Fehmarnbeltquerung und ihren Hinterlandanbindungen als solcher steht nicht zur Disposition. Das schließt eine Diskussion darüber nicht aus.
  5. Das Dialogforum begleitet die vorgesehenen Verwaltungsverfahren (Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren) zur Festen Fehmarnbeltquerung und ihren Hinterlandanbindungen sowie den gesamten Prozess bis zur Realisierung.
  6. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer des Dialogforums kann an die Vorhabenträger,Genehmigungsbehörden und andere Adressaten Feststellungen, Vorschläge und Empfehlungen richten. Diese besitzen keine rechtliche Verbindlichkeit, können jedoch wertvolle Beiträge darstellen und soweit rechtlich möglich, in die förmlichen Verfahren eingebracht werden.
  7. Die Vorhabenträger erklären sich bereit, auf Bitten des Sprechers zu Anfragen Stellung zu nehmen, sowie in den Sitzungen des Dialogforums darüber zu berichten, inwieweit die Feststellungen, Vorschläge und Empfehlungen der ein-
    zelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Dialogforums berücksichtigt wurden.
  8. Das Dialogforum entscheidet selbst, welche Themen es in welcher Reihenfolge diskutiert. Dabei ist der zeitliche Ablauf der Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen.
  9. Der Sprecher des Dialogforums beruft die Sitzungen ein und übernimmt die Sitzungsleitung. Er vertritt das Forum nach außen. Er ist der Neutralität gegenüber allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verpflichtet.
  10. Der Sprecher wird von einer neutralen Geschäftsstelle unterstützt, die beim Schleswig-Holsteinischen Heimatbund e.V. eingerichtet werden soll.
  11. Zur Unterstützung der Arbeit des Dialogforums und des Sprechers können Arbeitsgruppen eingerichtet werden.
  12. Der Sprecher kann über den Vorschlag der Landesregierung hinaus weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer benennen und gegebenenfalls Experten und Gäste zu Sitzungen zulassen. Die Teilnehmer haben ein Vorschlagsrecht.
    Dabei wird er die Meinungsbildung im Dialogforum berücksichtigen. Um die Arbeitsfähigkeit des Dialogforums sicherzustellen, sollte die Zahl der ständigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Anzahl von 30 nicht übersteigen.
  13. Für die Finanzierung der Arbeit des Dialogforums wird ein Fonds eingerichtet.*
  14. Das Dialogforum sollte sich auf Basis dieser Grundsätze eine Geschäftsordnung geben, die Fragen zum Sitzungsablauf, -häufigkeit, -ort, Öffentlichkeitsarbeit u.a. regelt.
  15.  

Protokollerklärung:
* Zu Ziffer 13 erklären Allianz, Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein (LNV) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), dass die finanzielle Ausstattung des Fonds für die Erstellung von externen Gutachten ausreichend sein muss.